Allgemeine Geschäftsbedingungen


Gültig für Buchungen ab dem 8. Juli 2005


1. Allgemeines

Gegenstand dieser Geschäftsbedingungen ist die Vermietung der Ferienwohnung Kronegarten in Gmunden (Österreich), Satoristr. 9a gemäß dem auf der Anbieterhomepage veröffentlichten Leistungsverzeichnis, das Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen ist.


2. Vertragspartner

2.1 Anbieter der Ferienwohnung ist Heinrich Krobbach, Usinger Str. 6, 60386 Frankfurt.

2.2 Die die Vermietung in Anspruch nehmenden Personen sind Gäste im Sinne der Hotelvertragsbedingungen.


3. Vertragsabschluss, Anzahlung und Fälligkeit des Entgelts

3.1 Der Vermietungsvertrag kommt durch Zusendung einer Buchungsbestätigung an den Buchungskunden zustande. Diese erfolgt bei Onlinebuchung über Tiscover AG (http://www.tiscover.at/) durch diese selbst. Bei Buchung direkt beim Anbieter (per Brief, Fax, Onlinebuchung) durch diesen selbst.

3.2 Der Buchungskunde hat eine Anzahlung zu leisten. Bei Buchung über Tiscover AG wird der Betrag im Buchungsformular ausgewiesen.

3.3 Bei Buchung direkt beim Anbieter beträgt sie 15% des Gesamtentgelts und ist spätestens 7 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das angegebene Konto zu überweisen.

3.4 Das Gesamtentgelt muss spätestens 7 Tage vor Mietbeginn auf dem angegeben Bankkonto des Anbieters eingegangen sein. Lediglich bei kurzfristigen Buchungen ist es bei Übergabe der Wohnung in bar zu übergeben.

Fremdwährungen werden vom Anbieter nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten, Bons, Vouchers usw. anzunehmen. Alle bei Annahme dieser Wertpapiere notwendigen Kosten, etwa für Telegramme, Erkundigungen usw., gehen zu Lasten des Gastes.

Bankgebühren für die Überweisung müssen vom Kunden getragen werden. Bitte fragen Sie ihre Bank. Belastungen meines Kontos durchsolche Gebühren muss ich ihnen in Rechnung stellen. Alternativ können Sie perPayPal zahlen (an: heinrich@krobbach.de).Bitte informieren Sie mich hierüber.


4. Beginn und Ende der Vermietung

4.1 Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 14 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.

4.2 Wird ein Zimmer erstmalig vor 6 Uhr früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.

4.3 Die gemieteten Räume sind durch den Gast am Tag der Abreise bis 10 Uhr freizumachen.


5. Rücktritt vom Vermietungsvertrag (Storno)

5.1 Die Stornierung einer über die internetbasierten Informations- und Buchungssysteme von Tiscover AG vorgenommenen Buchung durch den Gast ist nur rechtswirksam, wenn sie sowohl gegenüber Tiscover als auch gegenüber dem Anbieter touristischer Leistungen schriftlich erklärt wird.

Bei Buchung direkt beim Anbieter ist die Stornierung diesem selbst per Brief (Datum des Poststempels), eMail oder Fax mitzuteilen.

5.2 Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Anbieter durch einseitige Erklärung den abgeschlossenen Vermietungsvertrag ohne Angabe von Gründen stornieren.

5.3 Stornierungen von Buchungen, die bis 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetermin erfolgen, sind für den Buchungskunden unentgeltlich. Die vom Buchungskunden geleistete Anzahlung wird dem Buchungskunden innerhalb von zwei Monaten rückerstattet.

5.4 Bei einer Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor dem vereinbarten Anreisetermin (29 Tage bis 7 Tage) sind 50% des Gesamtentgelts (die geleistete Anzahlung beim Anbieter oder bei Tiscover wird verrechnet) zu zahlen, wenn das Zimmer nicht mehr anderweitig vermietet werden konnte.

5.5 Bei einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Vermietungsbeginn oder Nichterscheinen zum vereinbarten Vermietungstermin sind 100% des Gesamtentgelts zu zahlen.

5.6 Der Anbieter touristischer Leistungen muss jedoch in den Fällen von Punkt 5.4 und 5.5 in Abzug bringen, was er sich infolge Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Dem Anbieter touristischer Leistungen obliegt es, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume den Umständen entsprechend zu bemühen.

5.7 Der Anbieter hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sein denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

5.8 Auch wenn der Gast die bestellten Leistungen nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Anbieter gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet.


6. Beistellung einer Ersatzunterkunft

6.1 Der Anbieter touristischer Leistungen kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen, wenn dies dem Gast zumutbar ist, besonders weil die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

6.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden sind, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

6.3 Bei unumgänglichen Stornierungen durch den Anbieter touristischer Leistungen ist dieser verpflichtet, unverzüglich dafür Sorge tragen, dass der Gast möglichst rasch ein zumindest gleichwertiges Ersatzquartier erhält. Sollte der Gast ausnahmsweise erst anlässlich seiner Anreise von der Stornierung durch den Anbieter touristischer Leistungen in Kenntnis gesetzt werden, so hat der Anbieter innerhalb von längstens vier Stunden für das Ersatzquartier zu sorgen.

6.4 Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Anbieters touristischer Leistungen.


7. Rechte des Gastes

7.1 Durch den Abschluss des Vermietungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume.

7.2 Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 14 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.


8. Pflichten des Gastes

8.1 Der Gast hat die Pflicht, die Wohnung sowie die Wohnungseinrichtung und alle ihm zugänglichen Nebenräume und Außenanlagen in üblicher Weise zu benutzen und pfleglich zu behandeln.

8.2 Vor Inbetriebnahme von elektrischen Geräten, welche von den Gästen mitgebracht und welche nicht zum üblichen Reisebedarf gehören, ist die Zustimmung des Anbieters touristischer Leistungen einzuholen.

8.3 Für den vom Gast verursachten Schaden gelten die Vorschriften des Schadenersatzrechtes. Daher haftet der Gast für jeden Schaden und Nachteil, den der Anbieter oder dritte Personen durch sein Verschulden oder durch das Verschulden seiner Begleiter oder anderer Personen, für die er verantwortlich ist, erleidet, und zwar auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, zur Schadenersatzleistung direkt den Anbieter in Anspruch zu nehmen.

8.4 Eventuelle Beanstandungen über Mängel gegenüber dem Leistungsverzeichnis sind vom Gast unverzüglich dem Anbieter oder dessen Beauftragten anzuzeigen, um dem Anbieter bzw. dessen Beauftragten Gelegenheit zu geben, Abhilfe zu schaffen.


9. Rechte des Anbieters touristischer Leistungen

9.1 Verweigert der Gast die Zahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Anbieter das Recht zu, die Übergabe der Wohnung zu verweigern. Weiterhin kann er zur Sicherung seiner Forderung aus der Beherbergung und Verpflegung sowie seiner Auslagen für den Gast die eingebrachten Sachen zurückzubehalten.

9.2 Der Anbieter touristischer Leistungen hat zur Sicherstellung des vereinbarten Entgelts das Pfandrecht an den vom Gast eingebrachten Gegenständen.

9.3 Werden Serviceleistungen über das Leistungsverzeichnis hinaus verlangt, so ist der Anbieter touristischer Leistungen berechtigt, dafür ein Sonderentgelt zu verlangen. Dieses Sonderentgelt ist vor Erbringung der Leistung zu vereinbaren. Er kann diese Leistungen aus betrieblichen Gründen auch ablehnen.


10. Pflichten des Anbieters

10.1 Der Anbieter ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem dem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.

10.2 Der Anbieter garantiert, dass der von ihm angegebene Mietpreis ein Inklusivpreis ist und sämtliche anfallenden Gebühren, Steuern und sonstigen Abgaben enthält.

10.3 Auszeichnungspflichtige Sonderleistung des Anbieters, die nicht im Vermietungsentgelt inbegriffen ist, ist die Endreinigung nach Rückgabe der Wohnung.


11. Haftung des Anbieters für Schäden

11.1 Der Anbieter touristischer Leistungen haftet für Schäden, die ein Gast erleidet, wenn sich der Schaden im Rahmen des Betriebes ereignet hat und ihn oder seine Dienstnehmer ein Verschulden trifft.

11.2 Eine Haftung des Anbieters für in die Wohnung oder die Nebenräume (Garage, Trockenraum, Fahrradabstellraum) eingebrachte Gegenstände ist ausgeschlossen.


12. Tierhaltung

Das Mitbringen von Tieren ist ausgeschlossen.


13. Verlängerung der Beherbergung

Eine Verlängerung des Aufenthaltes durch den Gast erfordert die Zustimmung des Anbieters touristischer Leistungen.


14. Beendigung der Beherbergung

14.1 Wurde Vermietungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit dem Zeitablauf. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist der Anbieter berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Dem Anbieter obliegt es jedoch, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume, den Umständen entsprechend, zu bemühen.

14.2 Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Anbieter.

14.3 Wenn der Gast sein Zimmer nicht bis 12 Uhr räumt, ist der Anbieter touristischer Leistungen berechtigt, den Zimmerpreis für einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen.

14.4 Der Anbieter ist berechtigt, den Beherbergungs- bzw. Pauschalreisevertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Gast
a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Bewohnern der Wohnanlage das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber dem Anbieter touristischer Leistungen und seinen Leuten oder einer in der Wohnanlage wohnenden Person einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
b) von einer ansteckenden oder die Beherbergungsdauer übersteigenden Krankheit befallen oder pflegebedürftig wird;


15. Erkrankung oder Tod des Gastes im Beherbergungsbetrieb

15.1 Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so hat der Anbieter touristischer Leistungen die Pflicht, für ärztliche Betreuung zu sorgen, wenn dies notwendig ist und der Gast hierzu selbst nicht in der Lage ist.

15.2 Der Anbieter touristischer Leistungen hat folgenden Kostenersatzanspruch gegenüber dem Gast bzw. bei Todesfall gegen seinen Rechtsnachfolger:
a) Ersatz vom Gast noch nicht beglichener Arztkosten;
b) für die erforderliche Raumdesinfektion, wenn diese vom Amtsarzt angeordnet wird;
c) allenfalls Ersatz für die unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, gegen Ausfolgung dieser Gegenstände an den Rechtsnachfolger, andernfalls für die Desinfektion oder gründliche Reinigung aller dieser Gegenstände;
d) für die Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw., soweit diese in Zusammenhang mit der Erkrankung oder dem Todesfall verunreinigt oder beschädigt wurden;
e) für die Zimmermiete, soweit sie in Zusammenhang mit der Erkrankung oder dem Todesfall durch zeitweise Unverwendbarkeit der Räume ausfällt (mindestens drei, höchstens sieben Tage).


16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

16.1 Erfüllungsort ist der Ort, in dem die Ferienwohnung Kronegarten gelegen ist.

16.2 Für alle Streitigkeiten aus dem Vermietungsvertrag wird das für den Erfüllungsort sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart, außer
a) der Gast hat als Verbraucher einen im Land der Ferienwohnung gelegenen Beschäftigungsort oder Wohnsitz; in diesem Fall wird als Gerichtsstand jener Ort, der vom Gast in der Anmeldung bekannt gegeben wurde, vereinbart;
b) der Gast hat als Verbraucher nur einen Beschäftigungsort im Land der Ferienwohnung; in diesem Fall wird dieser als Gerichtsstand vereinbart.

 

Datenschutzhinweis

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